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Ab dem 16.04.2010 werden die Gebührenbescheide 2010 für die Abfallentsorgung versandt
Ab dem 16.04.2010 werden die Gebührenbescheide 2010 zur Abfallentsorgung versandt. In diesen Bescheiden erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2009 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2010. Rückwirkend zum 01.01.2009 ist die neue Abfallgebührensatzung vom 26.11.2009 mit einheitlichen Gebührensätzen für den gesamten Landkreis Börde in Kraft getreten. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt rückwirkend ab dem 01.01.2009 auf der Grundlage der neuen Gebührensätze. Für die Gebührenpflichtigen im bisherigen Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) bedeutet dies für den Zeitraum 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 eine rückwirkende Gebührenerhöhung. Für die Gebührenpflichtigen im bisherigen Entsorgungsgebiet „Süd“ (Altkreis Bördekreis) bedeutet dies für den Zeitraum 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 eine rückwirkende Gebührensenkung. Die für diesen Zeitraum geltenden neuen Gebührensätze für die Benutzungsgrund- und Benutzungsmengengebühren finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Mit der Endabrechnung 2009 wird an die Gebührenpflichtigen im bisherigen Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis), bei denen der Anschluss an die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Entsorgungsgebiet „Nord“ auch bis zum 31.12.2008 bestanden hat, ein hälftiger Teilbetrag des Erstattungsbetrages gemäß § 3b der Abfallgebührensatzung verrechnet bzw. erstattet. Der Gesamterstattungsbetrag beträgt 64,74 € je Einwohner bei Wohngrundstücken bzw. 49,27 € je Einwohnergleichwert bei gewerblich genutzten Grundstücken und Einrichtungen. Die Verrechnung des Restbetrages erfolgt mit der Endabrechnung 2010. Ab dem 01.01.2010 gelten für den gesamten Landkreis gemäß § 3a der Abfallgebührensatzung die nachfolgend aufgeführten einheitlichen Gebührensätze:
Der Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" bittet nach Erhalt des Gebührenbescheides die Behälternummern der Restabfall- und Biotonnen zu vergleichen. In Ihrem Gebührenbescheid finden Sie die Behälternummern aller Ihrem Grundstück zugeordneten Behälter. Vergleichen Sie diese mit der Nummer, die sich auf dem weißen Aufkleber seitlich am Behälter befindet. Sollten diese Nummern nicht übereinstimmen, melden Sie dies bitte umgehend dem Eigenbetrieb "Abfallentsorgung", da sonst Unstimmigkeiten bei der Abrechnung entstehen. Bei Fragen zum Gebührenbescheid stehen Ihnen die Mitarbeiter des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zu den Sprechzeiten zur Verfügung. Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid oder im Abfallterminkalender 2010.
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