| Anmeldung zur Abfallentsorgung, Anzeigen von Änderungen | |
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Alle Personen, die auf einem Grundstück wohnen
und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen zur öffentlichen
Abfallentsorgung angemeldet werden. Das bedeutet, dass alle Bürger mit
erstem Wohnsitz im Landkreis Börde zur Zahlung der
Abfallentsorgungsgebühr verpflichtet sind. Gleiches gilt für Betreiber eines Gewerbes bzw. einer Einrichtung. |
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Bitte beachten Sie: |
Mit der einwohnermelderechtlichen Anmeldung eines Bürgers in einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises Börde bzw. der Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht gleichzeitig eine Anmeldung zur Abfallentsorgung verbunden. |
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Die Anmeldung kann
formlos schriftlich oder durch persönliches Vorsprechen beim Eigenbetrieb
"Abfallentsorgung" erfolgen. Eine telefonische Anmeldung oder
eine Anmeldung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
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Bitte zeigen Sie bitte jede Änderung (An-, Um- und
Abmeldung) auf Ihrem Grundstück innerhalb eines Monats an. |