Positivliste Umladestation "Wolmirstedt"

Gültig ab 08.09.2008

Abfallschlüssel nach AVV Abfallbezeichnung nach AVV
04 Abfälle aus der Leder -, Pelz- und Textilindustrie
04 02 Abfälle aus der Textilindustrie 

04 02 09
 

Abfälle aus Verbundmaterial (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
07
 
Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
 
07 02
 
Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 99
 
Abfälle a. n. g.
 
08
 
Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 04
 
Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)

08 04 10

Klebstoffe und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02 * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 02 03

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen die unter 15 02 02 fallen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01
 
Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschl. mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugverwertung (außer 13,14,16 06 und 16 08)

16 01 03

Altreifen
16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 09 * Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10 *
 
gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
16 02 11 *
 
gebrauchte Geräte, die teil- oder vollhaloginierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
16 02 12 * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13 *
 
gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14 *
 
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
17
 
Bau - und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 02 Holz, Glas und Kunststoff

17 02 01

Holz
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 03 03*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 03 * andere Dämmmaterialien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen

17 06 04
 

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 09 sonstige Bau- und Abbruchabfälle

17 09 04
 

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
18

 
Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung oder Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01
 
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

18 01 01

spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 04

 
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 02
 
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01
 
spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen 
18 02 03
 
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
19


 
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 02

 
Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschl. Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 03
 
vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
19 08 Abfälle aus der Abwasserbehandlung a.n.g.
19 08 01 Sieb und Rechenrückstände
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 09
 
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 12
 
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)

19 12 12

 

Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
20

 
Siedlungsabfälle ( Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01 getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 13 * Lösemittel
20 01 14 * Säuren
20 01 15 * Laugen
20 01 17 * Fotochemikalien
20 01 19 * Pestizide
20 01 21 * Leuststoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23 * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 25 Speiseöle und -fette
20 01 26 * Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
20 01 29 * Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
20 01 31 * zytotoxische und zytostatische Arzeneimittel
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
20 01 33 * Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
20 01 35 * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 39 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

20 02 03

andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 Andere Siedlungsabfälle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 07 Sperrmüll
20 03 99 Siedlungsabfälle a.n.g.
*) Die mit ( * ) gekennzeichneten Abfälle sind nach Artikel 1 § 3 (1) des europäischen Abfallverzeichnisses gefährliche Abfälle
¹) kostenlose Annahme für Kleinanlieferer