Abfallarten


 

Jeder Bürger, der seine Abfälle wild in der Natur entsorgt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass hierfür empfindliche Strafen drohen.
Illegale Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar ein Fall für den Staatsanwalt werden.  Unsere Umwelt wird uns ein wenig Vernunft danken – und schließlich verbessern wir mit unserem umweltbewussten Handeln die Attraktivität unseres Landkreises.

 

Altmetall

Dazu gehört: Altmetall aus Haushaltungen wie z.B. Kochtöpfe und Pfannen, Backbleche, Fahrräder, Wäscheständer/Wäschespinne, metallische Werkzeuge u.ä.
Dazu gehört nicht: Elektroaltgeräte, Abriss-, Betriebs- u. Demontageschrott sowie Kfz-Teile u.ä.
Entsorgungsweg: Die Entsorgung erfolgt analog der Sperrmüllentsorgung.

Altmetall, das aufgrund seiner Beschaffenheit und Größe die Entsorgungsfahrzeuge beschädigen kann, wird auf schriftliche Anforderung gesondert abgefahren.

 

 

Altpapier (Pappe, Papier, Karton)

Dazu gehört: Pappe, Papier und Karton, wie z.B. Zeitungen und Zeitschriften, Schreibpapier, Bücher und Kataloge, einschl. aller Verkaufsverpackungen aus Pappe, Papier und Karton
Dazu gehört nicht: Küchen- und Taschentücher, Tapeten, Geschenkpapier oder sonstige Hygieneartikel wie z.B. Windeln oder Kosmetiktücher
Entsorgungsweg: Blaue Tonne

Werden bei einer Kontrolle Fehlwürfe in der Blauen Tonne festgestellt, erfolgt keine Entleerung des Behälters. Der entsprechende Behälter wird mit einem Aufkleber versehen, der zur Nachsortierung auffordert. Die Entleerung des nachsortierten Behälters erfolgt zum nächsten regulären Entsorgungstermin.
 

 

Altreifen

Altreifen sind an den Handel zurückzugeben.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, diese gegen ein Entgelt bei zugelassenen Annahmestellen und Containerdiensten wie z.B. der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH, der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH sowie der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG abzugeben.
 

 

Alttextilien /Altschuhe

Dazu gehören: nicht mehr genutzte gereinigte im Haushalt anfallende Textilien und Schuhe
Dazu gehören nicht: Alttextilien und Altschuhen, die nicht mehr brauch- und tragbar sind (Lumpen)
Entsorgungsweg: Für die Entsorgung von Alttextilien und Altschuhen (noch brauchbar; keine Lumpen) nutzen Sie bitte die vielerorts aufgestellten Sammelcontainer.  Karitative Verbände wie z.B. das Rote Kreuz etc. sammeln Textilien und Schuhe in Straßensammlungen, diese werden durch den Einsammelnden rechtzeitig durch Postwurfsendungen bekannt gegeben.
Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit sind die in vielen Orten aufgestellten Sammelcontainer. Auch in Ihrer Nähe befindet sich ein solcher Container.
 

 

Batterien

Gemäß der Batterieverordnung (BattV) vom 27.03.98 gilt seit dem 01.10.98 folgende Regelung:
Der Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige und sonstige Batterien an einen Vertreiber oder an von öffentlich - rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichtete Rücknahmestellen zurückzugeben.

Gebrauchte Geräte- und Starterbatterien werden vom Fachhandel zurückgenommen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, gebrauchte Gerätebatterien (keine Starterbatterien) beim Schadstoffmobil, im Eingangsbereich des Landratsamtes Börde in Haldensleben, den Außenstellen in Wolmirstedt und Oschersleben sowie beim Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" kostenlos abzugeben.
 

 

Bauabfälle / Bodenaushub

Dazu gehören: Fenster, Türen, Sanitärkeramik, Rollläden, Dachrinnen, Zäune sowie feste Bodenbeläge wie Laminat oder Parkett
Weiterhin zählen hierzu Abfälle aus festen, nicht chemisch verunreinigten Stoffen, die beim Abbruch, Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken in privaten Haushaltungen anfallen.
Dazu gehören nicht: Sperrmüll und Altmetall
Entsorgungsweg: Bauabfälle und unbelasteter Bodenaushub aus Haushaltungen können dem Landkreis Börde auf Anforderung das Abfallbesitzers gegen gesondertes Entgelt überlassen werden.

Weiterhin ist eine Selbstanlieferung bei den Annahmestellen des Landkreises gegen Entgelt möglich.
Der Abfallbesitzer kann bei Möglichkeit der Verwertung diese Stoffe in zugelassene Anlagen wie Bauschuttaufbereitungsanlagen, Bauschuttzwischenlager und Bauschuttdeponien anliefern.
 

 

Elektroaltgeräte

Dazu gehören: Waschmaschine, Fernseher, Staubsauger, PC, Toaster, Rasierapparat, elektrische Zahnbürste, Kaffeemaschine, MP3-Player, elektrischer Haartrockner, elektrische/elektronische Spielzeuge, elektrische Werkzeuge u.ä.
Weiterhin zählen dazu Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
 
Dazu gehören nicht: Glühlampe, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdose, Steckdosen, Schalter, Kabelreste, Sicherungsautomaten u.ä.
Entsorgungsweg: Elektroaltgeräte werden auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt.

Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) nutzen hierzu die in der Abfallbroschüre befindlichen Karten oder den folgenden Link, um auf die Homepage der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH zu gelangen. Die Sperrmüllkarte online finden Sie unter der Rubrik "Service".     
www.abfallentsorgung-wolmirstedt.de

Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Süd" (Altkreis Bördekreis) wenden sich telefonisch oder formlos schriftlich an das für das jeweilige Teilentsorgungsgebiet zuständige  Entsorgungsunternehmen.

Weiterhin stehen Ihnen zur kostenlose Abgabe von Elektroaltgeräten folgende Sammelstellen im Landkreis Börde zur Verfügung:
-
Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH, OT Elbeu, Meitzendorfer Straße 2, 39326 Wolmirstedt
-
Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH, An der Alten Tonkuhle 9, 39164 Wanzleben
- WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG, Am Pappelwald 7,
39387 Oschersleben

Kennzeichnung neuer Geräte:
Alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden, sind mit einer „durchgestrichen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:


Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über die Restmülltonne, Gelbe, Blaue oder Biotonne sowie Glascontainer entsorgt werden darf.
 

 

Kompostierbare Abfälle

Dazu gehören: Grünschnitt, Weihnachtsbäume, Kaffe-/Teefilter, Kartoffel-/Zwiebel-/Fruchtschalen, Eierschalen, Reste von Nahrungsmitteln, Blumen, Rasenschnitt, Wildkräuter, Laub u.ä.
Dazu gehören nicht: Restabfall oder andere nicht kompostierbare Abfälle wie Hochglanzpapiere, Kunststoffe und Metalle, mineralisches Kleintierstreu, Vogelsand u.ä.

Entsorgungsweg: Biotonne, Grünschnittentsorgung, Weihnachtsbaumabfuhr, Eigenkompostierung, Selbstanlieferung

Die Entsorgung der Biotonnen erfolgt 14-tägig.

Alle Biotonnen sind mit einem
Transponder ausgerüstet. Dieser Transponder ermöglicht die elektronische Erfassung von Entleerungen. Dabei erfolgt keine Verwiegung, es wird lediglich die Entleerungshäufigkeit des jeweiligen Behälters gezählt.  

Der an den Biotonnen angebrachte Transponder  ist einem Haushalt oder einem Grundstück zugeordnet. Um eine exakte Abrechnung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Abfallbehälter von seinem Nutzer nicht vertauscht oder an einen anderen Aufstellort verbracht wird, denn eine solche Veränderung würde zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung führen.
Kennzeichnen Sie Ihren Behälter individuell, um ein Vertauschen zu verhindern.

Ihr Gebührenbescheid enthält die Ihrem Haushalt und/oder Grundstück zugeordneten Behälternummern. Bitte vergleichen Sie diese Nummern mit der Nummer auf dem weißen Aufklebern an Ihrer Biotonne. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte schriftlich an den Gebühren- und Änderungsdienst des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung", Schwimmbadstr. 2 a in 39326 Wolmirstedt. Es werden dabei folgende Angaben benötigt: Gebührenkontonummer, Name, Adresse, Behälternummer(n) laut Gebührenbescheid, Nummer(n) des/der tatsächlich vor Ort stehenden Behälter(s).

Grünschnitt aus Haushaltungen in Form von Hecken- Baum und Strauchschnitt wird an den bekannt gegebenen Terminen abgefahren. Der Grünschnitt ist hierzu gebündelt bereitzulegen. Die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 30 kg sein. Der Durchmesser der Äste darf 10 cm nicht übersteigen.

Nutzer einer Biotonne im Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) können zu jeder Biotonnenabfuhr Grünschnitt in vorstehend genannter Form bereitlegen. Dabei werden bis zu 7 Bündel Grünschnitt (max. 2 m³) entsorgt. Die Abfuhr ist nur in Kombination mit dem Herausstellen der Biotonne möglich. Im Entsorgungsgebiet "Süd" (Altkreis Bördekreis) können zur Entsorgung von Bioabfällen Bioabfallsäcke erworben und an den Terminen der Biotonnenabfuhr zur Entsorgung bereitgestellt werden.

Grünschnitt aus Haushaltungen kann weiterhin bei der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH, der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH
sowie der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG abgegeben werden.

Die Weihnachtsbäume sind an dem bekannt gegebenen Entsorgungstag bis 07.10 Uhr zur Entsorgung bereitzulegen. Die Bäume sind vollständig vom Baumschmuck zu befreien. Bäume über 1,50 m sind auf diese Höhe zu kürzen. Der Stammdurchmesser darf 10 cm nicht übersteigen.
Bitte legen Sie keine Weihnachtsbäume an den Glascontainern ab! Hier erfolgt keine Entsorgung.

Nutzung der Biotonne - Ja oder Nein ?
Biotonne trotz Eigenkompostierung - Ist das sinnvoll ?
Nützliche Tipps zur Handhabung der Biotonne
 

 

Problemabfälle aus Haushaltungen

Dazu gehören: Farbspraydosen, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Lack- und Farbreste (nicht ausgehärtet), Lösungsmittel, Verdünner, Säuren und Laugen, Fotochemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, Batterien )keine Starterbatterien) u.ä.
Dazu gehört nicht: unter Druck stehende Behälter (Feuerlöscher),
infektiöse Abfälle, Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, Tierkadaver, radioaktive Abfälle, Altreifen, Fahrzeugbatterien, Laborchemikalien, reines Altöl, Restabfälle u.ä.
Entsorgungsweg: Schadstoffmobil

Bewahren Sie bitte die Schadstoffe sorgfältig unter Beachtung folgender Hinweise auf:
Schadstoffe möglichst in der Orginalverpackung lassen und gut verschließen!
Nie verschiedene Substanzen zusammenschütten!
Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern!

Pro Haushalt und Sammlung können maximal 20 kg oder 30 Liter Problemabfälle entsorgt werden.
 

 

Restmüll

Dazu gehört: Staubsaugerbeutel sowie Inhalte beutelloser Staubsauger, Hygieneartikel, Windeln, Putzlappen/Lumpen, Asche/Kehricht, Plastikgefäße (keine Verkaufsverpackungen), Geschirr, Töpfe/Pfannen, Tapetenreste, Glühlampen, Dispersionsfarbe (ausgetrocknet), Fensterglas/Spiegelglas/Brillenglas, nicht elektrisches Spielzeug, Stifte und andere Gegenstände, die einer anderen Abfallart nicht zugeordnet werden können
Entsorgungsweg: Restmülltonne oder Restmüllsack

Alle Restmülltonnen sind mit einem
Transponder ausgerüstet. Dieser Transponder ermöglicht die elektronische Erfassung von Entleerungen. Dabei erfolgt keine Verwiegung, es wird lediglich die Entleerungshäufigkeit des jeweiligen Behälters gezählt.  

Der an den Restmülltonnen angebrachte Transponder  ist einem Haushalt oder einem Grundstück zugeordnet. Um eine exakte Abrechnung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Abfallbehälter von seinem Nutzer nicht vertauscht oder an einen anderen Aufstellort verbracht wird, denn eine solche Veränderung würde zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung führen. Kennzeichnen Sie Ihren Behälter individuell, um ein Vertauschen zu verhindern.

Ihr Gebührenbescheid enthält die Ihrem Haushalt und/oder Grundstück zugeordneten Behälternummern. Bitte vergleichen Sie diese Nummern mit der Nummer auf dem weißen Aufklebern an Ihrer Restmülltonne. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte schriftlich an den Gebühren- und Änderungsdienst des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung", Schwimmbadstr. 2 a in 39326 Wolmirstedt. Es werden dabei folgende Angaben benötigt: Gebührenkontonummer, Name, Adresse, Behälternummer(n) laut Gebührenbescheid, Nummer(n) des/der tatsächlich vor Ort stehenden Behälter(s).

Bei erhöhtem Restmüllanfall besteht die Möglichkeit, zusätzliche Restmüllsäcke zu nutzen. Diese sind käuflich zu erwerben und können zur Abfuhr der Restmülltonne daneben gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur diese Säcke durch das Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Artfremde Säcke gefüllt mit Restmüll werden nicht mitgenommen.
- Im Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) erhalten Sie die Restmüllsäcke in allen Stadtverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften, Gemeinden, beim Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" sowie der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH.
Der Kaufpreis für einen Restmüllsack beträgt 1,06 €. Im Kaufpreis ist gleichzeitig die Entsorgungsleistung enthalten.

- Im Entsorgungsgebiet "Süd" (Altkreis Bördekreis) erhalten Sie die Restmüllsäcke bei allen ehemaligen Markenverkaufsstellen, der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH
sowie der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG.
Der Kaufpreis für einen Restmüllsack beträgt 1,82 €. Auch hier ist im Kaufpreis die Entsorgungsleistung enthalten.
 

 

Sperrmüll

Dazu  gehört: Artikel, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne/Restmüllsäcke passen, z:B.:
-
Möbel (z.B. Tisch, Stuhl, Sofa, Liege, Schrank, Regal, Bett, Matratze, Schreibtisch)
- Teppich / Fußbodenbelag
- Federbetten (in Plastiksack verpack)
- Kisten, Koffer (nicht mit Restmüll gefüllt)
- Freizeit- und Gartenmöbel, Textilauflagen
- Regentonnen aus Kunststoff
- Abdeckplanen (Poolplane, Halbgarage, Abdeckungen von Gartenmöbeln), Teichfolie
- Fahrrad, Roller, Kinderwagen, Kinderfahrzeuge (Trecker, Bobbycar)
- Fitnessgeräte / Heimtrainer
- Hundehütte
- Großspielzeug (Schaukel, Rutsche, Spielhäuser)
- Plastikwanne, Wäschekorb
- Sandkasten
- Wäschespinne
- Schubkarre
- Vogelhaus
- Sonnenschirm
- Schwimmbecken, Schlauchboote
- Haushaltskleinschrott (Töpfe, Pfannen, Gartengrill aus Metall)
- Kleintierkäfig, Aquarium, Terrarium
- Pappkartons, deren Zerkleinerung nicht zumutbar ist

Dazu  gehört nicht:
- Bauabfälle (Fenster, Türen, Toilettenbecken, Waschbecken, Paneele/Deckenverkleidung, Zäune, Dachrinnen) sowie alle Gegenstände, die fest mit dem Haus oder Grundstück verbunden waren
- Restabfall, der in die Restmülltonne / Restmüllsäcke passt
- Bioabfälle, Gartenabfälle, Wurzeln
- Wertstoffe, die über Gelbe und Blaue Tonne entsorgt werden können
- Schadstoffhaltige Abfälle (Leuchtstoffröhren, Batterien/Autobatterien, Farben, Lacke)
- Tapeten
- Alttextilien, Lumpen
- Feste Beodenbeläge wie Laminat oder Parkett sowie Dielung

Entsorgungsweg:
Sperrmüll wird auf Anforderung abgefahren.
Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) nutzen hierzu die in der Abfallbroschüre befindlichen Karten oder den folgenden Link, um auf die Homepage der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH zu gelangen. Die Sperrmüllkarte online finden Sie unter der Rubrik "Service".     
www.abfallentsorgung-wolmirstedt.de

Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Süd" (Altkreis Bördekreis) wenden sich telefonisch oder formlos schriftlich an das für das jeweilige Teilentsorgungsgebiet zuständige  Entsorgungsunternehmen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Sperrmüll bei der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH, der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH sowie der
WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG anzuliefern.

Die Entsorgung erfolgt für Haushalte ohne zusätzliche Kosten, soweit der angemeldete Artikel folgende Maße nicht übersteigt:
2,20 x 1,50 x 0,75 m und 70 kg


Der Umfang der Entsorgung darf eine Zimmereinrichtung/max. 5
pro Sperrabfallentsorgung nicht überschreiten.

Darüber hinaus gehende Mengen wie bei z.B. bei Haushaltsauflösungen sind gesondert anzumelden und werden kostenpflichtig entsorgt.
 

 

Verkaufsverpackungen aus Glas

Dazu gehören: Verpackungen aus Weiß-, Grün- oder Braunglas
Dazu gehört nicht: Fenster- und Spiegelglas, Glühlampen oder Geschirr aus Glas

Entsorgungsweg: Depotcontainer für Altglas

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten am Depotcontainer.
 

 

Verkaufsverpackungen aus Kunst- u. Verbundstoffen

Dazu gehören: Metalle (Konserven- u. Getränkedosen, Verschlüsse), Kunststoffe (Flaschen, Becher, Schaumstoffe und Folien von Verpackungen), Verbundstoffe (Getränkekartons, Vakuumverpackungen)
Dazu gehört nicht: Kunststoffgegenstände, die keine Verpackungen sind (Spielzeuge, Eimer, Wäschekörbe), Verpackungen aus Glas und Papier, Metallgegenstände u.ä.

Entsorgungsweg: Gelbe Tonne bzw. Gelber Sack

Werden bei einer Kontrolle Fehlwürfe in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack festgestellt, erfolgt keine Entsorgung. Der entsprechende Behälter/Sack wird mit einem Aufkleber versehen, der zur Nachsortierung auffordert. Die Entleerung des nachsortierten Inhaltes erfolgt zum nächsten regulären Entsorgungstermin. Weiterhin dürfen Verkaufsverpackungen nur in loser Schüttung oder in transparente Säcke gefüllt eingegeben werden. Nur dieses Vorgehen ermöglicht eine Kontrolle des Inhaltes durch das Unternehmen. Undurchsichtige Säcke sowie undurchsichtige Einkaufstüten werden als Fehlwurf gewertet. Derart befüllte Behälter/Säcke werden nicht entsorgt.