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Jeder Bürger, der seine Abfälle wild in der Natur entsorgt, sollte sich
darüber im Klaren sein, dass hierfür empfindliche Strafen drohen.
Illegale Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar ein
Fall für den Staatsanwalt werden. Unsere Umwelt wird uns ein wenig
Vernunft danken – und schließlich verbessern wir mit unserem umweltbewussten
Handeln die Attraktivität unseres Landkreises. |
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Altmetall
Dazu gehört: Altmetall aus Haushaltungen
wie z.B. Kochtöpfe und Pfannen, Backbleche, Fahrräder,
Wäscheständer/Wäschespinne, metallische Werkzeuge u.ä.
Dazu gehört nicht: Elektroaltgeräte, Abriss-, Betriebs- u.
Demontageschrott sowie Kfz-Teile u.ä.
Entsorgungsweg: Die Entsorgung erfolgt
analog der Sperrmüllentsorgung.
Altmetall, das aufgrund seiner Beschaffenheit
und Größe die Entsorgungsfahrzeuge beschädigen kann, wird auf schriftliche
Anforderung gesondert abgefahren.
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Altpapier (Pappe,
Papier, Karton)
Dazu gehört: Pappe, Papier und Karton,
wie z.B. Zeitungen und Zeitschriften, Schreibpapier, Bücher und Kataloge,
einschl. aller Verkaufsverpackungen aus Pappe, Papier und Karton
Dazu gehört nicht: Küchen-
und Taschentücher, Tapeten, Geschenkpapier oder sonstige Hygieneartikel wie
z.B. Windeln oder Kosmetiktücher
Entsorgungsweg: Blaue Tonne
Werden
bei einer Kontrolle Fehlwürfe in der Blauen Tonne festgestellt, erfolgt
keine Entleerung des Behälters. Der entsprechende Behälter wird mit einem
Aufkleber versehen, der zur Nachsortierung auffordert. Die Entleerung des
nachsortierten Behälters erfolgt zum nächsten regulären Entsorgungstermin.
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Altreifen
Altreifen sind an den Handel zurückzugeben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, diese
gegen ein Entgelt bei zugelassenen Annahmestellen und Containerdiensten wie
z.B. der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH, der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH
sowie der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG abzugeben.
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Alttextilien /Altschuhe
Dazu gehören:
nicht mehr genutzte gereinigte im Haushalt anfallende Textilien
und
Schuhe
Dazu gehören nicht:
Alttextilien und Altschuhen, die nicht mehr brauch- und
tragbar sind (Lumpen)
Entsorgungsweg:
Für
die Entsorgung von Alttextilien und Altschuhen (noch brauchbar; keine
Lumpen) nutzen Sie bitte die vielerorts aufgestellten
Sammelcontainer.
Karitative
Verbände wie z.B. das Rote Kreuz etc. sammeln Textilien und Schuhe in
Straßensammlungen, diese werden durch den Einsammelnden rechtzeitig durch
Postwurfsendungen bekannt gegeben.
Eine
weitere Entsorgungsmöglichkeit sind die in vielen Orten aufgestellten
Sammelcontainer. Auch in Ihrer Nähe befindet sich ein solcher Container.
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Batterien
Gemäß der Batterieverordnung (BattV) vom 27.03.98 gilt seit dem
01.10.98 folgende Regelung:
Der
Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige und sonstige Batterien an
einen Vertreiber oder an von öffentlich - rechtlichen Entsorgungsträgern
eingerichtete Rücknahmestellen zurückzugeben.
Gebrauchte Geräte- und Starterbatterien werden vom Fachhandel
zurückgenommen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, gebrauchte Gerätebatterien (keine Starterbatterien)
beim Schadstoffmobil, im Eingangsbereich des Landratsamtes Börde in
Haldensleben, den Außenstellen in Wolmirstedt und Oschersleben sowie beim
Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" kostenlos abzugeben.
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Bauabfälle / Bodenaushub
Dazu gehören: Fenster, Türen,
Sanitärkeramik, Rollläden, Dachrinnen, Zäune sowie feste Bodenbeläge wie
Laminat oder Parkett
Weiterhin zählen hierzu Abfälle aus festen, nicht chemisch verunreinigten Stoffen, die
beim Abbruch, Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken in
privaten Haushaltungen anfallen.
Dazu gehören nicht: Sperrmüll
und Altmetall
Entsorgungsweg:
Bauabfälle und unbelasteter Bodenaushub aus Haushaltungen können dem
Landkreis Börde auf Anforderung das Abfallbesitzers gegen gesondertes
Entgelt überlassen werden.
Weiterhin ist eine Selbstanlieferung bei den Annahmestellen des Landkreises
gegen Entgelt möglich.
Der Abfallbesitzer kann bei Möglichkeit der
Verwertung diese Stoffe in zugelassene Anlagen wie
Bauschuttaufbereitungsanlagen, Bauschuttzwischenlager und Bauschuttdeponien
anliefern.
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Elektroaltgeräte
Dazu gehören: Waschmaschine, Fernseher,
Staubsauger, PC, Toaster, Rasierapparat, elektrische Zahnbürste,
Kaffeemaschine, MP3-Player, elektrischer Haartrockner,
elektrische/elektronische Spielzeuge, elektrische Werkzeuge u.ä.
Weiterhin zählen dazu Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Dazu gehören nicht: Glühlampe,
Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdose, Steckdosen, Schalter, Kabelreste,
Sicherungsautomaten u.ä.
Entsorgungsweg: Elektroaltgeräte werden auf Anforderung
abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt.
Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) nutzen
hierzu die in der Abfallbroschüre befindlichen Karten oder den folgenden
Link, um auf die Homepage der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere
Ohre" mbH zu gelangen. Die Sperrmüllkarte online finden Sie unter der
Rubrik "Service".
www.abfallentsorgung-wolmirstedt.de
Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Süd"
(Altkreis Bördekreis) wenden sich telefonisch oder formlos schriftlich
an das für das jeweilige Teilentsorgungsgebiet zuständige
Entsorgungsunternehmen.
Weiterhin stehen Ihnen zur kostenlose Abgabe von Elektroaltgeräten
folgende Sammelstellen im Landkreis Börde zur Verfügung:
-
Abfallentsorgungsgesellschaft
"Untere Ohre" mbH,
OT Elbeu,
Meitzendorfer
Straße 2,
39326
Wolmirstedt
-
Abfallentsorgung
Bördekreis Wanzleben GmbH,
An der Alten Tonkuhle 9,
39164
Wanzleben
- WeVO
Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG, Am Pappelwald 7,
39387 Oschersleben
Kennzeichnung neuer Geräte:
Alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt
werden, sind mit einer „durchgestrichen Abfalltonne auf Rädern“
gekennzeichnet:

Das
Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über die
Restmülltonne, Gelbe, Blaue oder Biotonne sowie Glascontainer entsorgt
werden darf.
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Kompostierbare Abfälle
Dazu gehören: Grünschnitt,
Weihnachtsbäume, Kaffe-/Teefilter, Kartoffel-/Zwiebel-/Fruchtschalen,
Eierschalen, Reste von Nahrungsmitteln, Blumen, Rasenschnitt, Wildkräuter,
Laub u.ä.
Dazu gehören nicht: Restabfall oder
andere nicht kompostierbare Abfälle wie Hochglanzpapiere, Kunststoffe und
Metalle, mineralisches Kleintierstreu, Vogelsand u.ä.
Entsorgungsweg: Biotonne, Grünschnittentsorgung,
Weihnachtsbaumabfuhr, Eigenkompostierung, Selbstanlieferung
Die Entsorgung der Biotonnen erfolgt 14-tägig.
Alle
Biotonnen sind mit einem
Transponder ausgerüstet. Dieser Transponder ermöglicht die elektronische
Erfassung von Entleerungen. Dabei erfolgt keine
Verwiegung, es wird lediglich die Entleerungshäufigkeit des jeweiligen
Behälters gezählt.
Der an den Biotonnen angebrachte Transponder
ist einem Haushalt oder einem Grundstück zugeordnet. Um eine exakte
Abrechnung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der
Abfallbehälter von seinem Nutzer nicht vertauscht oder an einen anderen
Aufstellort verbracht wird, denn eine solche Veränderung würde zu
Unstimmigkeiten bei der Abrechnung führen.
Kennzeichnen
Sie Ihren Behälter individuell, um ein Vertauschen zu verhindern.
Ihr Gebührenbescheid
enthält die Ihrem Haushalt und/oder Grundstück zugeordneten Behälternummern.
Bitte vergleichen Sie diese Nummern mit der Nummer auf dem weißen
Aufklebern an Ihrer Biotonne.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte
schriftlich
an den Gebühren- und Änderungsdienst des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung", Schwimmbadstr. 2 a in 39326 Wolmirstedt. Es werden dabei folgende Angaben benötigt:
Gebührenkontonummer,
Name, Adresse,
Behälternummer(n) laut Gebührenbescheid,
Nummer(n) des/der tatsächlich vor Ort stehenden Behälter(s).
Grünschnitt aus Haushaltungen in
Form von Hecken- Baum und Strauchschnitt wird an den bekannt gegebenen
Terminen abgefahren. Der Grünschnitt ist hierzu gebündelt bereitzulegen. Die
Bündel dürfen nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 30 kg sein. Der
Durchmesser der Äste darf 10 cm nicht übersteigen.
Nutzer einer Biotonne im Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis)
können zu jeder Biotonnenabfuhr Grünschnitt in vorstehend genannter Form
bereitlegen. Dabei werden bis zu 7 Bündel Grünschnitt (max. 2 m³) entsorgt.
Die Abfuhr ist nur in Kombination mit dem Herausstellen der Biotonne
möglich. Im Entsorgungsgebiet "Süd" (Altkreis Bördekreis) können zur
Entsorgung von Bioabfällen Bioabfallsäcke erworben und an den Terminen der
Biotonnenabfuhr zur Entsorgung bereitgestellt werden.
Grünschnitt aus Haushaltungen
kann weiterhin bei der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH,
der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH
sowie der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co.
KG abgegeben werden.
Die Weihnachtsbäume sind an dem bekannt gegebenen Entsorgungstag bis 07.10
Uhr zur Entsorgung bereitzulegen. Die Bäume sind vollständig vom Baumschmuck
zu befreien. Bäume über 1,50 m sind auf diese Höhe zu kürzen. Der
Stammdurchmesser darf 10 cm nicht übersteigen.
Bitte legen Sie keine Weihnachtsbäume an den Glascontainern ab! Hier erfolgt
keine Entsorgung.
Nutzung
der Biotonne - Ja oder Nein ?
Biotonne
trotz Eigenkompostierung - Ist das sinnvoll ?
Nützliche
Tipps zur Handhabung der Biotonne
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Problemabfälle aus Haushaltungen
Dazu gehören:
Farbspraydosen, Altmedikamente,
Leuchtstoffröhren, Lack- und Farbreste (nicht
ausgehärtet), Lösungsmittel, Verdünner, Säuren und Laugen,
Fotochemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, Batterien )keine Starterbatterien) u.ä.
Dazu gehört nicht: unter Druck stehende
Behälter (Feuerlöscher),
infektiöse Abfälle,
Munition,
Sprengstoff,
Feuerwerkskörper,
Tierkadaver,
radioaktive Abfälle,
Altreifen,
Fahrzeugbatterien,
Laborchemikalien,
reines Altöl, Restabfälle u.ä.
Entsorgungsweg: Schadstoffmobil
Bewahren
Sie bitte die Schadstoffe sorgfältig unter Beachtung folgender Hinweise auf:
Schadstoffe möglichst in der Orginalverpackung lassen und gut verschließen!
Nie verschiedene Substanzen zusammenschütten!
Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern!
Pro Haushalt und Sammlung können maximal 20 kg oder 30 Liter
Problemabfälle entsorgt werden.
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Restmüll
Dazu gehört:
Staubsaugerbeutel
sowie Inhalte beutelloser Staubsauger,
Hygieneartikel,
Windeln,
Putzlappen/Lumpen,
Asche/Kehricht,
Plastikgefäße (keine Verkaufsverpackungen), Geschirr,
Töpfe/Pfannen,
Tapetenreste,
Glühlampen,
Dispersionsfarbe (ausgetrocknet),
Fensterglas/Spiegelglas/Brillenglas, nicht elektrisches Spielzeug,
Stifte und andere Gegenstände, die einer anderen Abfallart nicht zugeordnet
werden können
Entsorgungsweg: Restmülltonne oder
Restmüllsack
Alle Restmülltonnen sind
mit einem Transponder
ausgerüstet. Dieser Transponder ermöglicht die elektronische Erfassung von
Entleerungen. Dabei erfolgt keine Verwiegung, es
wird lediglich die Entleerungshäufigkeit des jeweiligen Behälters gezählt.
Der an den
Restmülltonnen angebrachte Transponder ist einem Haushalt oder einem
Grundstück zugeordnet. Um eine exakte Abrechnung durchführen zu können, ist
es erforderlich, dass der Abfallbehälter von seinem Nutzer nicht vertauscht
oder an einen anderen Aufstellort verbracht wird, denn eine solche
Veränderung würde zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung führen.
Kennzeichnen
Sie Ihren Behälter individuell, um ein Vertauschen zu verhindern.
Ihr Gebührenbescheid
enthält die Ihrem Haushalt und/oder Grundstück zugeordneten Behälternummern.
Bitte vergleichen Sie diese Nummern mit der Nummer auf dem weißen
Aufklebern an Ihrer Restmülltonne.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte
schriftlich
an den Gebühren- und Änderungsdienst des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung",
Schwimmbadstr. 2 a in 39326 Wolmirstedt. Es werden dabei folgende Angaben benötigt:
Gebührenkontonummer,
Name, Adresse,
Behälternummer(n) laut Gebührenbescheid,
Nummer(n) des/der tatsächlich vor Ort stehenden Behälter(s).
Bei erhöhtem Restmüllanfall
besteht die Möglichkeit, zusätzliche Restmüllsäcke zu nutzen. Diese sind
käuflich zu erwerben und können zur Abfuhr der Restmülltonne daneben
gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur diese Säcke durch das
Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Artfremde Säcke gefüllt mit
Restmüll werden nicht mitgenommen.
- Im Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) erhalten
Sie die Restmüllsäcke in allen Stadtverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften,
Gemeinden, beim Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" sowie der
Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH.
Der Kaufpreis für einen Restmüllsack beträgt 1,06
€. Im Kaufpreis ist gleichzeitig die
Entsorgungsleistung enthalten.
- Im Entsorgungsgebiet "Süd" (Altkreis Bördekreis) erhalten
Sie die Restmüllsäcke bei allen ehemaligen Markenverkaufsstellen, der
Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH
sowie der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co.
KG.
Der Kaufpreis für einen Restmüllsack beträgt 1,82
€. Auch hier ist im Kaufpreis die
Entsorgungsleistung enthalten.
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Sperrmüll
Dazu gehört: Artikel, die
selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung aufgrund ihrer Größe und
Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne/Restmüllsäcke passen, z:B.:
-
Möbel (z.B.
Tisch, Stuhl, Sofa, Liege, Schrank, Regal, Bett, Matratze, Schreibtisch)
- Teppich /
Fußbodenbelag
-
Federbetten (in Plastiksack verpack)
- Kisten,
Koffer (nicht mit Restmüll gefüllt)
- Freizeit-
und Gartenmöbel, Textilauflagen
-
Regentonnen aus Kunststoff
-
Abdeckplanen (Poolplane, Halbgarage, Abdeckungen von Gartenmöbeln),
Teichfolie
- Fahrrad,
Roller, Kinderwagen, Kinderfahrzeuge (Trecker, Bobbycar)
-
Fitnessgeräte / Heimtrainer
-
Hundehütte
-
Großspielzeug (Schaukel, Rutsche, Spielhäuser)
-
Plastikwanne, Wäschekorb
-
Sandkasten
-
Wäschespinne
-
Schubkarre
- Vogelhaus
-
Sonnenschirm
-
Schwimmbecken, Schlauchboote
-
Haushaltskleinschrott (Töpfe, Pfannen, Gartengrill aus Metall)
-
Kleintierkäfig, Aquarium, Terrarium
-
Pappkartons, deren Zerkleinerung nicht zumutbar ist
Dazu gehört nicht:
-
Bauabfälle (Fenster, Türen, Toilettenbecken,
Waschbecken, Paneele/Deckenverkleidung, Zäune, Dachrinnen) sowie alle
Gegenstände, die fest mit dem Haus oder Grundstück verbunden waren
-
Restabfall, der in die Restmülltonne / Restmüllsäcke passt
-
Bioabfälle, Gartenabfälle, Wurzeln
-
Wertstoffe, die über Gelbe und Blaue Tonne entsorgt werden können
- Schadstoffhaltige Abfälle (Leuchtstoffröhren, Batterien/Autobatterien,
Farben, Lacke)
- Tapeten
-
Alttextilien, Lumpen
- Feste Beodenbeläge wie Laminat oder Parkett sowie Dielung
Entsorgungsweg:
Sperrmüll wird auf Anforderung abgefahren.
Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis) nutzen
hierzu die in der Abfallbroschüre befindlichen Karten oder den folgenden
Link, um auf die Homepage der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere
Ohre" mbH zu gelangen. Die Sperrmüllkarte online finden Sie unter der
Rubrik "Service".
www.abfallentsorgung-wolmirstedt.de
Haushalte aus dem Entsorgungsgebiet "Süd"
(Altkreis Bördekreis) wenden sich telefonisch oder formlos schriftlich
an das für das jeweilige Teilentsorgungsgebiet zuständige
Entsorgungsunternehmen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit,
Sperrmüll bei der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH, der
Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH sowie der
WeVO Wertstoffverwertung
Oschersleben GmbH & Co. KG anzuliefern.
Die Entsorgung erfolgt
für Haushalte ohne zusätzliche Kosten, soweit der angemeldete Artikel folgende Maße nicht
übersteigt:
2,20 x 1,50 x 0,75 m und 70 kg
Der Umfang der Entsorgung darf eine Zimmereinrichtung/max. 5
m³
pro
Sperrabfallentsorgung nicht überschreiten.
Darüber hinaus gehende Mengen wie bei z.B. bei Haushaltsauflösungen sind
gesondert anzumelden und werden kostenpflichtig entsorgt.
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Verkaufsverpackungen aus
Glas
Dazu gehören: Verpackungen aus
Weiß-, Grün- oder Braunglas
Dazu gehört nicht: Fenster- und Spiegelglas, Glühlampen oder Geschirr
aus Glas
Entsorgungsweg: Depotcontainer für Altglas
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten am Depotcontainer.
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Verkaufsverpackungen aus Kunst- u.
Verbundstoffen
Dazu gehören: Metalle (Konserven-
u. Getränkedosen, Verschlüsse), Kunststoffe (Flaschen, Becher,
Schaumstoffe und Folien von Verpackungen), Verbundstoffe
(Getränkekartons, Vakuumverpackungen)
Dazu gehört nicht:
Kunststoffgegenstände, die keine Verpackungen sind (Spielzeuge,
Eimer, Wäschekörbe), Verpackungen aus Glas und Papier,
Metallgegenstände u.ä.
Entsorgungsweg: Gelbe Tonne bzw. Gelber Sack
Werden
bei einer Kontrolle Fehlwürfe in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack festgestellt, erfolgt
keine Entsorgung. Der entsprechende Behälter/Sack wird mit einem
Aufkleber versehen, der zur Nachsortierung auffordert. Die Entleerung des
nachsortierten Inhaltes erfolgt zum nächsten regulären Entsorgungstermin.
Weiterhin dürfen Verkaufsverpackungen nur in loser Schüttung
oder in transparente Säcke gefüllt eingegeben
werden. Nur dieses Vorgehen ermöglicht eine Kontrolle des
Inhaltes durch das Unternehmen. Undurchsichtige Säcke sowie
undurchsichtige Einkaufstüten werden als Fehlwurf gewertet.
Derart befüllte Behälter/Säcke werden nicht entsorgt.
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